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Externe Qualitätssicherung

Neben der internen Qualitätssicherung der Substrate steht die umfassendere und neutral-externe Qualitätssicherung. Hier sind vorrangig das deutsche System nach RAL und das niederländische Prüfsystem der RHP zu nennen. Die Prüfungen nach RAL erfolgen fast ausschließlich nach VDLUFA-Methoden, die der RHP grundsätzlich nach niederländischen Methoden bzw. RHP-Methoden. Daneben gibt es weitere, aber weniger bekannte und weniger bedeutende Systeme.

Die RAL-Gütesicherung der Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e. V.


RAL ist die Abkürzung für den 1925 von Vertretern von Verbänden und der Reichsregierung gegründeten Reichsausschuss für Lieferbedingungen, dessen Nachfolger das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. ist. Er ist Träger des staatlich anerkannten Systems aller RAL-Gütezeichen in Deutschland. Dem RAL unterstehen einzelne Gütegemeinschaften, welche die Qualitätsstandards für ihre Produktgruppen erarbeiten und dann die Gütesicherungen durchführen.

Die Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzenbau e. V. (GGS) (heute: Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e.V.) ist 1996 aus der 1981 gegründeten Gütegemeinschaft Rinde für Pflanzenbau e. V. hervorgegangen, die für Rindenprodukte ein Überwachungssystem etabliert hat. Mit der erweiterten Namensgebung wurde auch der Arbeitsbereich der Gütegemeinschaft ausgedehnt. Die Anforderungen an die jeweilige Produktgruppe sind in den entsprechenden Güte- und Prüfbestimmungen aufgeführt. Diese werden vor ihrer Anerkennung durch RAL in einem Beteiligungsverfahren betroffener Fach- und Verkehrskreise geprüft. Mit dieser Form des Genehmigungsverfahrens ist gewährleistet, dass die Güte- und Prüfbestimmungen allgemein anerkannt sind und dem Stand der Technik entsprechen. Die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Der jeweils aktuelle Stand kann unter www.substrate-ev.org abgerufen oder bei der Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e.V., angefordert werden.

Unter dem Gütezeichen RAL-GZ 250 (1) werden folgende Produktgruppen geführt:

  • Kultursubstrate
  • Blumenerden
  • Blähton als Kultursubstrat
  • Rindenprodukte (Rindenmulch und Rindenhumus)
  • Substratausgangsstoffe (Hochmoortorf, Holzfasern, Kokosprodukte, Perlit)
  • Dachsubstrate
  • Baumsubstrate


Einer RAL-Gütesicherung können sich sowohl deutsche als auch ausländische Produzenten unterziehen. Die Gütesicherung besteht aus einem Zulassungs- und dem Überwachungsverfahren. Das Zulassungsverfahren wird durchgeführt, um das Gütezeichen zu erlangen, das Überwachungsverfahren, um die Anforderungen regelmäßig und kontinuierlich zu prüfen.

Die Schritte der RAL-Zulassungs- und Überwachungsverfahren sind wie folgt:

  • Beginn der Produktkontrolle (Dauer mindestens 6 Monate)
  • Verleihung des Gütezeichens (wenn das Produkt den Gütekriterien entspricht)
  • Weiterhin regelmäßige Produktkontrollen
  • Fremdüberwachung, d. h. neutrale Überwachung durch die Gütegemeinschaft
  • Eigenüberwachung, d. h. Überwachung durch den Betrieb
Abbildung 39: Das RAL-Gütezeichen für Substrate für Pflanzen nach RAL-GZ 250Vergrößerte Darstellung von: Abbildung 39: Das RAL-Gütezeichen für Substrate für Pflanzen nach RAL-GZ 250
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Jede Gütegemeinschaft des RAL – so auch die GGS – hat einen oder mehrere Güteausschüsse. Diese sind die Kontrollorgane der Gütesicherung. Sie setzen sich aus Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammen, z. B. aus Vertretern von Forschung, Behörden und Laboren sowie aus Anwendern und Produzenten. Der Güteausschuss prüft die Analysen für die Gütesicherung und entscheidet über die Verleihung der Gütezeichen bzw. ergreift Maßnahmen bei Mängeln.

Um das RAL-Gütezeichen für Kultursubstrate und Blumenerden zu bekommen, dürfen nur zulässige Substratausgangsstoffe und Substratzusätze verwendet werden. Dies sind organische, mineralische und synthetische Stoffe, für die eine RAL-Gütesicherung besteht, oder gleichwertige Stoffe, über deren Gleichwertigkeit der Güteausschuss befindet.

Tabelle 62: Güte- und Prüfbestimmungen für Kultursubstrate nach RAL-GZ 250Vergrößerte Darstellung von: Tabelle 62: Güte- und Prüfbestimmungen für Kultursubstrate nach RAL-GZ 250
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Die RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V.


Im Rahmen einer Anerkennungsprüfung können Komposthersteller das Gütezeichen nach RAL-GZ 251 (2) erlangen. Ein Kompost muss dazu die Qualitätskriterien und Güterichtlinien einer Produktgruppe nach RAL-GZ 251 erfüllen. Art, Methode und Umfang der Prüfungen richten sich nach den vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) erlassenen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Prozedere zur Erlangung des Gütezeichens und der an dessen Verleihung anschließenden Kontrollen der Einhaltung der Gütebestimmung ist vergleichbar mit dem der Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e. V. Auch hier wird mit Fremd- und Eigenüberwachung gearbeitet. Hier ist die Einhaltung der Qualitätsanforderungen, u.a. der Nachweis der seuchenhygienischen Wirksamkeit des Rotteprozesses Pflicht. Der Bundesgüteausschuss ist für die Auswertung der Untersuchungsberichte und die Verleihung des Gütezeichens verantwortlich.

Unter dem Gütezeichen RAL-GZ 251(2) werden folgende Produktgruppen geführt:

  • Frischkompost
  • Fertigkompost
  • Substratkompost
Abbildung 40: Das RAL-Gütezeichen für KompostVergrößerte Darstellung von: Abbildung 40: Das RAL-Gütezeichen für Kompost
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Europäische Qualitätssicherung für Kompost und Gärprodukte (ECN-QAS)


Das Europäische Kompostnetzwerk (European Compost Network, ECN) hat das Europäische Qualitätssicherungssystem für Komposte und Gärprodukte, ECN-QAS, entwickelt. Ziel ist es, den freien Warenverkehr in der EU dadurch zu fördern, dass bestehende nationale Qualitätssicherungssysteme auf eine Basis gestellt werden. Mit europaweit einheitlichen Qualitätsstandards für Kompost- und Vergärungsanlagen und auf ihnen hergestellte Produkte stellt das ECN-QAS als unabhängiges Qualitätssicherungssystem einheitliche Anforderungen an Qualitätssicherungsorganisationen (z. B. RAL und RHP) und deren Systeme. Zu diesen Anforderungen zählen (3) :

  • eine Positivliste für Inputstoffe
  • Prozessanforderungen
  • Produktstandards
  • vorgeschriebene Analysemethoden
  • Konformitätsprüfungen der jeweiligen Qualitätssicherungssysteme
  • regelmäßige Begutachtung der Produktionsanlage
  • regelmäßige Probenahmen und Untersuchungen der Produkte
  • die Erstellung von Prüfdokumenten
Abbildung 41: Das ECN-QAS-Qualitätszeichen für KompostVergrößerte Darstellung von: Abbildung 41: Das ECN-QAS-Qualitätszeichen für Kompost
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Bei Erfüllung aller Anforderungen wird das ECN-QAS-Konformitätszeichen (Qualitätszeichen) durch die nationale Qualitätssicherungsorganisation vergeben. Das Qualitätszeichen hebt die Eigenständigkeit der Gütezeichen nach RAL, RHP oder anderer nationaler (privater) Gütezeichen nicht auf. Die Qualitätsstandards nationaler Systeme können von den ECN-QAS Anforderungen abweichen und auch weitere Kriterien zur Spezifikation umfassen.

Tabelle 63: Vorsorgeanforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes gemäß ECN-QASVergrößerte Darstellung von: Tabelle 63: Vorsorgeanforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes gemäß ECN-QAS
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Das LUFA-Gütesiegel für Blumenerden


Institute, die dem Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) angeschlossen sind, können das LUFA-Gütesiegel vergeben. Ein Kontrollabkommen kann nur für Blumenerden abgeschlossen werden, wonach der pH-Wert, der Salzgehalt, löslicher Stickstoff, P2O5 und K2O analysiert werden. Zudem wird ein Keimpflanzentest mit Chinakohl als weiteres Prüfkriterium durchgeführt. Proben für diese Untersuchungen werden über das Jahr verteilt in Abhängigkeit von der Produktionsmenge von Fremdprobenehmern gezogen. Je nach Produkt werden zwischen 5 und 25 Proben gezogen. Wird nur eine Charge pro Jahr hergestellt, reichen 3 Proben. Zum Jahresende erfolgt eine Auswertung, bei der eine Fehlerquote von 7 % eingehalten werden soll. Bei Fehlerquoten bis zu 14 % wird die Probenanzahl im folgenden Jahr erhöht. Über 14 % Fehlerquote verliert das Abkommen seine Gültigkeit.

Das Qualitätssicherungssystem der RHP


Die niederländische Stiftung zur Regelung von Kultursubstraten, RHP (Regeling Handels Potgronden), ist seit 1963 das Europäische Wissenszentrum für Substrate. Das RHP-Gütezeichen hat seitdem auch außerhalb der Niederlande große Bedeutung gewonnen. Es bringt niederländischen wie ausländischen Herstellern speziell dann Vorteile, wenn sie ihre Substrate, Substratausgangsstoffe oder -zusätze in den Niederlanden vermarkten.

Das Gütesicherungssystem der RHP beruht auf Zertifizierungsschemata, die sich produktabhängig voneinander unterscheiden. Ein Produzent erlangt die Lizenz für die Benutzung des RHP-Gütezeichens, indem er die Anforderungen an das jeweilige Produkt erfüllt.

Der wesentliche Unterschied zum RAL-Gütezeichen ist, dass die Zertifizierung nach RHP eine Kettenüberwachung von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt beinhaltet. Alle wesentlichen chemischen, physikalischen und biologischen Qualitätsparameter sind rohstoff- bzw. substratspezifisch festgelegt. Qualitätskriterien und ihre einzuhaltenden Grenzwerte werden mit den Substratproduzenten, Vertretern des Gartenbaus und der RHP-Stiftung bestimmt. Die RHP-Zertifizierung von Produkten und Unternehmen erfolgt durch die unabhängige Institution ECAS, die vom Niederländischen Akkreditierungsrat hierfür akkreditiert ist.

Für drei Anwendungsbereiche können Produkte zertifiziert werden:

  • Produktionsgartenbau (Zertifizierung „RHP Horticulture“)
  • Hobbybereich (Zertifizierung „RHP Consumer“)
  • Deckerde für Speisepilze (Zertifizierung „RHP Mushrooms“)


RHP-Kettenüberwachung


Die RHP-Kettenüberwachung deckt vier Überwachungsbereiche ab:

  1. Rohstoffe, Substratausgangsstoffe und Substratzusätze
  2. Lagerung und Transport
  3. Substratproduktion
  4. Untersuchung der Endprodukte

Rohstoffe, Substratausgangsstoffe und Substratzusätze

Alle Substratausgangsstoffe und -zusätze unterliegen den Prüfkriterien der RHP. So werden beispielsweise die Produktionsabläufe auf Torfgewinnungsflächen, die Kokosmarkgewinnung oder die Produktion von Blähperlit regelmäßig kontrolliert. Bestimmte Zusätze wie Netzmittel und organische Düngemittel werden zudem Risikoprüfungen unterzogen. Auch werden Unkrauttests und Keimpflanzentests durchgeführt, das Vorkommen von Schadnematoden untersucht und die Einhaltung von Grenzwerten für Schwermetalle, Radioaktivität und Humanpathogene geprüft.

Lagerung und Transport

Die RHP stuft die Lagerung und den Transport von lose gelieferten Rohstoffen und Substraten als besonders risikoreich bezüglich des Verunreinigungspotentials ein. Daher sind potentielle Hygienerisiken an Verladestellen im In- und Ausland Teil der RHP-Qualitätskontrolle. So müssen Transportunternehmen vorherige Ladungen benennen, bevor RHP-zertifizierte Ausgangsstoffe und Produkte transportiert werden. Lkw und Schiffsladeräume müssen vor dem Beladen entsprechend den RHP-Vorgaben gereinigt werden.

Substratproduktion

Beim Produzenten werden in erster Linie Prüfungen hinsichtlich der Qualität der Substratausgangsstoffe, der Lagerungsbedingungen, der Mischprozesse und der Hygiene durchgeführt. Rohstoffe/Ausgangsstoffe, für die es keine RHP-Qualitätskriterien gibt, dürfen nicht auf dem Produktionsgelände gelagert werden, da solche Materialien ein phytosanitäres Risiko darstellen können und zertifizierte Ausgangsstoffe und Substrate verunreinigen können.

Untersuchung der Endprodukte

Blumenerden, Kultursubstrate und Deckerden für den Speisepilzanbau werden nach der Probenahme im Produktionswerk oder beim Kunden analysiert. Die Proben werden entsprechend den jeweiligen chemischen, physikalischen und phytohygienischen Vorgaben durch anerkannte Labore untersucht und die Untersuchungsergebnisse beurteilt.

Basierend auf jahrelang gesammelten Untersuchungsergebnissen, hat die RHP für Ausgangsstoffe, Blumenerden, Kultursubstrate und Deckerden eine umfangreiche Datensammlung, die der Verbesserung der verwendeten Qualitätsnormen dient.

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Abbildung 42: Oben das RHP-Logo für Kultursubstrate, unten das RHP-Logo für BlumenerdenVergrößerte Darstellung von: Abbildung 42: Oben das RHP-Logo für Kultursubstrate, unten das RHP-Logo für Blumenerden
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Das DLG-Qualitätssiegel


Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG) ist als Prüfinstitution in der Land- und Ernährungswirtschaft bekannt und vergibt nach erfolgreicher Produktprüfung das DLG-Siegel.

Seit 2014 bietet die DLG Qualitätsprüfungen für Kultursubstrate, Blumenerden, Rindenmulch und Rindenhumus an. Prüfungen erfolgen jährlich. Wird ein Produkt in zwei aufeinander folgenden Jahren erfolgreich geprüft, so darf das Produkt das Symbol ‚Jährlich Getestet‘ tragen. Die Prüfungen umfassen unter anderem die Kriterien

  • Nährstoffe, pH-Wert, Salzgehalt
  • Körnung/Überkorn, Volumengewicht
  • Fremdstoffe, Schadstoffe/Schwermetalle
  • Pflanzenverträglichkeit, Unkrauttest, humanpathogene Keime
Die Qualitätsanforderungen der DLG-Qualitätsprüfungen für die vier oben genannten Produktgruppen sind nicht vergleichbar mit den umfassenden Zulassungsverfahren und fortlaufenden Qualitätsprüfungen nach RHP- und GGS-Standards.

Abbildung 43: Das DLG-QualitätssiegelVergrößerte Darstellung von: Abbildung 43: Das DLG-Qualitätssiegel
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Das MPS-Zertifizierungsschema


Das niederländische MPS-Zertifizierungsschema ist 2013 für Blumenerden für den Hobbybereich geschaffen worden und ist für alle Hersteller von Blumenerden zugänglich. Grundgedanke des Schemas ist es, die Produktion nachhaltig produzierter Blumenerden zu fördern und deren Qualitätsanforderungen zu sichern. Grundvoraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist, dass die Blumenerde die Gütekriterien der RHP, des RAL, nach Qualité de France, NF oder anderer vergleichbarer Qualitätsstandards erfüllt. Es wird seitens der MPS-Stichting (Stiftung) empfohlen, dass die produzierende Firma ihre Blumenerde entsprechend dem ISO-14001-Umweltmanagementsystem herstellt.

Eine weitere Anforderung zum Erlangen des Zertifikats ist, dass mindestens 25 % (v/v) der Blumenerde aus erneuerbaren Substratausgangsstoffen besteht. Dazu zählen u. a. Baumrinde, Holzfaserstoffe, Kompost, Kokosmark, -fasern, -Chips, Reisspelzen und andere nachwachsende Rohstoffe bzw. Nebenprodukte.

Für die Ausgangsstoffe, deren Rohstoffe durch Abbau gewonnen werden, wie Torf, aus Lava hergestellte Materialien, Sand, Ton, Kalk und ähnliche, gilt, dass diese nicht Abbaugebieten entnommen werden, die als Naturschutzgebiete oder Natura-2000-Gebiete der EU oder vergleichbare Gebiete außerhalb der EU eingestuft wurden. Das sind beispielsweise Flächen, die unter die ‚UN Convention on Biological Diversity‘ fallen. (Ausgenommen hiervon sind Torfabbauflächen, die bereits vor der Einstufung als geschütztes Gebiet in Abtorfung waren.) Solche natürlichen Rohstoffe müssen verantwortungsvoll mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt gewonnen werden. Für Torf gilt ferner, dass es für die jeweilige Abbaufläche einen Folgenutzungsplan gibt. Kokos, Kompost und Rinde gelten als natürliche, erneuerbare Ausgangsstoffe. Komposte dürfen aufgrund ihrer hohen Schüttdichte nicht weiter als 150 km bis zum Blumenerde-Produzenten transportiert werden. Reisspelzen dürfen maximal 0,05 mg/kg Trockenrückstand Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten. Des Weiteren müssen ≥ 75 % Gewichtsanteil des zugesetzten Düngers organisch und ≥ 75 % der sonstigen Zusätze natürlichen Ursprungs sein.

Abbildung 44: Das niederländische MPS-Logo für BlumenerdenVergrößerte Darstellung von: Abbildung 44: Das niederländische MPS-Logo für Blumenerden
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Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001


Entsprechend der DIN EN ISO 9001(7) versteht man unter Qualitätsmanagement (QM) aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken eines Unternehmens bezüglich Qualität. Leiten und Lenken umfasst hierbei das Festlegen der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele sowie die Qualitätsplanung, -lenkung, -sicherung und -verbesserung. Die ISO 9001 beinhaltet keine Anforderungen an Produkte, sie legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest. Somit werden darin keine produktspezifischen (substratspezifischen) Anforderungen bestimmt. Solche sind beispielsweise in den technischen Spezifikationen der Substratgütesicherungssysteme des RAL, der RHP oder in der DIN 11540(8) festgelegt oder können firmeneigen sein. QM-Systeme nach ISO 9001 müssen nicht einheitlich strukturiert oder dokumentiert werden und können somit unternehmensspezifisch sein. Die in der ISO 9001 festgelegten Anforderungen an ein QM-System sind allgemeiner Natur, auf alle Unternehmen anwendbar und ergänzen die Anforderungen, die ein Unternehmen oder ein Qualitätssicherungssystem an ein Produkt (Substrat) stellt.

Grundsätzlich ist die Einführung und Erhaltung eines QM-Systems nach ISO 9001 freiwillig und Teil der unternehmerischen Strategie. Der prozessorientierte Ansatz eines ISO-9001-QM-Systems hat die Optimierung sämtlicher Unternehmensabläufe (wie Einkauf, Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb und Service) und die bestmögliche Erfüllung der Kundenanforderungen an das Produkt zum Ziel. Somit ist die Anwendung eines Systems von Prozessen und das Erkennen von Wechselwirkungen dieser Prozesse der eigentliche Ansatz eines QM-Systems, wobei nach dieser Norm

  • das Verstehen und die Erfüllung von Anforderungen,
  • die Notwendigkeit, Prozesse aus der Sicht der Wertschöpfung zu betrachten,
  • die Erzielung von Ergebnissen bezüglich Prozessleistung und Wirksamkeit und
  • die ständige Verbesserung von Prozessen auf der Grundlage objektiver Messungen im Vordergrund stehen.

Die ISO 9001 legt eine Vielzahl von Anforderungen fest, die erfüllt werden müssen, um eine ISO-9001-Zertifizierung zu erlangen. Dazu gehören (allgemein und substratspezifisch):

  1. die Erstellung eines QM-Handbuches für das Unternehmen,
  2. das Lenken von Dokumenten und Aufzeichnungen im Unternehmen,
  3. das Festlegen der Qualitätspolitik und -ziele,
  4. die fortlaufende Bewertung des QM-Systems,
  5. das Management von Ressourcen (z. B. das Ernennen von qualifiziertem Personal und Festlegen von Verantwortlichkeiten; Festlegung von Substratausgangsstoffen und -zusätzen),
  6. das Bereitstellen der internen Infrastruktur und Arbeitsumgebung (z. B. optimale Produktionsanlagen und Laborausstattung),
  7. die Ermittlung kundenbezogener Produktanforderungen (z. B. produktionstechnische Kundenwünsche),
  8. die Planung und Umsetzung der Produktion (alle Produktionsprozesse wie Aufbereitung der Ausgangsstoffe, Rezepturverwaltung, Mischabläufe, Verpacken und Lagerung müssen definiert und festgelegt werden),
  9. das Festlegen von Beschaffungsprozessen (qualitative Anforderungen wie chemische, physikalische und biologische sowie formale Anforderungen wie Preis, Lieferform, Zertifizierungen, Termineinhaltung und Vertragskonditionen mit Zulieferern),
  10. die Validierung aller Prozesse und Dienstleistungen,
  11. das Festlegen der Produktkennzeichnung während der Produktherstellung (zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit),
  12. die Durchführung von Überwachungs-, Mess-, Analyse- und Verbesserungsprozessen (auch die Überwachung von Prüfmitteln wie Messgeräte etc.),
  13. die Durchführung interner Audits,
  14. die Lenkung fehlerhafter Produkte und
  15. das Ergreifen von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Das Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001


Die DIN EN ISO 14001(9) ist eine internationale Umweltmanagementnorm und Teil der ISO-Normenfamilie 14000. So gibt es aus dieser Normenfamilie die ISO 14040 und 14044, die Vorgaben bei der Erstellung von Ökobilanzen beinhalten. Die ISO 14001 ist speziell für Unternehmen, die bereits ein Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eingeführt haben und zusätzlich umweltrelevante Bereiche des Unternehmens erfassen und verbessern möchten. In der ISO 14001 sind weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem für produzierende und dienstleistende Unternehmen festgelegt. Dabei wird der Umweltschutz systematisch im Firmenmanagement verankert.

Nach DIN EN ISO 14001 zertifizierte Substratfirmen können nachweisen, dass sie sich umweltgerecht verhalten. Die Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Schwerpunkt der Anwendung der Norm ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zur Erreichung der firmenspezifischen Ziele in Bezug auf die umweltrelevanten Einflüsse des Unternehmens. Dazu gehört, dass Prozesse festgelegt, umgesetzt, überwacht und, wenn nötig, korrigiert werden. Die Norm stellt keine absoluten Anforderungen. Sie fordert aber, dass die Selbstverpflichtungen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, die sich das Unternehmen selbst auferlegt hat, eingehalten werden.

Solche selbst gesetzten Ziele und Verpflichtungen für Firmen, die Substratausgangsstoffe oder Substrate herstellen, können beispielsweise sein:

  • die verantwortungsvollere Gewinnung von Rohstoffen (Torf, Perlit, Sand, Rohmineralien für die Herstellung von Mineralwolle etc.)
  • Reduzierung des Energieverbrauchs
  • Reduzierung von Verpackungsmaterial
  • Reduktion von Abfällen, Emissionen und Abwasser

Der internationale Sozialstandard SA 8000


Ziel dieser freiwilligen Norm ist es, die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern zu verbessern. Die SA 8000(10) beinhaltet ein Managementsystem, das vergleichbar ist mit der ISO 9001. Unternehmen können das SA-8000-Zertifikat bekommen, wenn sie u. a. keine Kinderarbeit oder Zwangsarbeit zulassen, Diskriminierung nicht dulden, Standards für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit haben, physische und psychische Bestrafungen nicht dulden, Gewerkschaften erlauben, Arbeitszeitbeschränkungen nachweisen können und ein nicht zu niedriges Lohnniveau haben. Diese Norm kann z. B. von kokosproduzierenden Unternehmen eingeführt werden, um die Erfüllung der oben genannten Kriterien (mittels eines Auditors) nachzuweisen.

Richtlinien für Substrate für den Ökologischen Pflanzenanbau


Grünstempel®

Grünstempel® ist eine staatlich anerkannte, durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bundesweit zugelassene Öko-Kontrollstelle. Sie kontrolliert und zertifiziert unabhängig die Maßgaben der EU-Öko-Verordnung in verschiedenen Kontrollbereichen, u. a. der landwirtschaftlichen Erzeugung. Darüber hinaus überprüft Grünstempel® auf Wunsch privatrechtliche Standards wie z. B. die Verbandskonformität eines Betriebes mit den Richtlinien von Demeter e.V., Bioland e.V., Gäa e.V., Verbund Ökohöfe e.V., Biokreis e.V. und Biopark e.V., die Standards für den biologischen Anbau festgelegt haben. Weiterhin kontrolliert und beurteilt Grünstempel® im privatrechtlichen Bereich Produkte außerhalb des Geltungsbereiches der VO (EG) Nr. 834/2007 im Hinblick auf deren Kompatibilität mit den Maßgaben der EG-Öko-Verordnung, wie z. B. Bioerden und -substrate.

Das Kontrollverfahren für die Produktion von Erden und Substraten, die in ökologisch/biologisch wirtschaftenden Unternehmen eingesetzt werden sollen, erfolgt in Anlehnung an das Verfahren der VO (EG) Nr. 834/2007. Für die Beurteilung der Produkte werden insbesondere die Inhalte der Maßgaben der Anhänge I und II und des Artikels 3, Nr. 4 und 5 der VO (EG) Nr. 889/2008 und des Artikels 12, Nr. 1, Buchstabe c der VO (EG) Nr. 834/2007 durch Grünstempel® herangezogen.

Darüber hinaus gelten für die Einhaltung der Grünstempel®-Vorgaben „terra virida“ folgende Auflagen:

  • Kein Einsatz von Biokompost (kompostierte Haushaltsabfälle).
  • Nur Einsatz von Grünkomposten, die bestimmte Höchstgehalte von Schwermetallen in mg/kg TM (Cd 0,7; Cu 70; Ni 25; Pb 45; Zn 200; Hg 0,4; Cr ges. 70) nicht überschreiten dürfen.
  • Die vorrangige Verwendung von Torfersatzstoffen. Torf ist nicht verboten, aber limitiert in der Menge (bis zum 30.06.2018 max. 15 %). Eine weitere Reduzierung wird angestrebt.
  • Kein Einsatz von Rindenkomposten, die unter Einsatz von synthetischen Stickstoffdüngern produziert wurden.


Für Kultursubstrate gelten insbesondere die Grünstempel®-Vorgaben „terra nigra“ für die Produktion/ Herstellung von Erden und/ oder Substraten, welche in ökologisch/ biologisch wirtschaftenden Landwirtschafts-, Gartenbau- und Obstbaubetrieben Verwendung finden sollen. Die Grünstempel®-Vorgaben „terra nigra“ beinhalten keine Torfreduktion.

Nach Erstzertifizierung des Unternehmens findet eine jährliche Auditierung der Produktionsstätten statt.

Neben Grünstempel® gibt es noch weitere Öko-Kontrollstellen, die Kultursubstrate und Blumenerden auf Konformität mit der EU-Öko-Verordnung hin beurteilen, wie. z. B. Ecocert oder Abcert. Grünstempel® ist jedoch die bekannteste Kontrollstelle.

Abbildung 45: Das Grünstempel®-PrüfsiegelVergrößerte Darstellung von: Abbildung 45: Das Grünstempel®-Prüfsiegel
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EU-Umweltzeichen (für Substrate, Bodenverbesserer und Mulch)


Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat am 23.03.1992 eine ‚Verordnung des Rates über ein gemeinschaftliches, freiwilliges System zur Vergabe eines Umweltzeichens‘ beschlossen. Die derzeit gültige Verordnung datiert vom November 2009. Das EU-Umweltzeichen ‚Euroblume‘ wird an Produkte (Substrate sind eine dieser Produktgruppen) und Dienstleistungen vergeben, die über alle Lebenszyklusphasen geringere Umweltauswirkungen haben. Die neuste Fassung der EU-Kommission zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Kultursubstrate (einschließlich Blumenerden) beinhaltet, dass diese

  • torffrei sein müssen,
  • aus organischen Stoffen aus der Verarbeitung oder Wiederverwendung von Abfällen zusammengesetzt sind,
  • keine Klärschlämme enthalten dürfen,
  • Grenzwerte für Schwermetalle und Krankheitserreger einhalten müssen,
  • keine umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten und
  • pflanzenverträglich sind.


Das EU-Umweltzeichen soll Konsumenten bei ihrer Kaufentscheidung unterstützen, umweltgerechte Substrate zu verwenden, und ist für Substratproduzenten ein freiwilliges System.

Die EU-Kommission ist Inhaber des Labels. Sie beauftragt das ‚EU Ecolabelling Board‘ (EU-Ausschuss Umweltzeichen) mit der Kriterienentwicklung. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der EU-Mitgliedsstaaten (für Deutschland betreut das Umweltbundesamt die fachliche Seite und die RAL gGmbH ist für die Antragsbearbeitung zuständig) sowie Vertreter der verschiedenen Interessengruppen. Die Kriterien werden im Regulatory Committe entschieden, in dem die Mitgliedsstaaten vertreten sind. Der Antragsteller muss der zuständigen Stelle die einschlägigen Prüfberichte und Erklärungen über die Erfüllung aller Anforderungen vorlegen. Bei zertifizierten Substraten werden stichprobenartig Kontrollen durch unabhängige Prüfer durchgeführt.

Das EU-Umweltzeichen ist in ganz Europa zwar anerkannt. Seit seiner Einführung für Substrate im Jahr 2001 gibt es in Deutschland aber kaum Produkte, die das Umweltzeichen zuerkannt bekommen haben. Das mag an dem Kriterium ‚torffrei‘ liegen und/oder an der Konkurrenz etablierter nationaler Labels, wie ‚Grünstempel‘, die eigene Richtlinien und Kriterien für Substrate haben, und/oder an den zusätzlichen Kosten für die Antragstellung, an Analysekosten und Beträgen.

Abbildung 46: Das Umweltzeichen der EU, die 'Euroblume'Vergrößerte Darstellung von: Abbildung 46: Das Umweltzeichen der EU, die 'Euroblume'
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Das RPP-Zertifizierungssystem für Torf


RPP steht für ‚Responsibly Produced Peat‘, also verantwortungsvoll gewonnener Torf. Initiator dieses Zertifizierungssystems ist die niederländische Regierung, die die Notwendigkeit der Verwendung von Torf im Profi- wie auch im Hobbybereich anerkennt. Mit diesem System will man die langfristige Verfügbarkeit von Torf für den Gartenbau sicherstellen. Zugleich soll aber gewährleistet sein, dass Torf verantwortungsvoll gewonnen wird. Verantwortungsvoll bedeutet hierbei vorrangig, dass

  • Torf nicht von Abbauflächen mit hohem Wert für den Naturschutz kommt,
  • alle Torfabbauprozesse bestmöglich gemanagt werden und
  • eine sinnvolle Folgenutzung gewährleistet ist, die nach Möglichkeit den Naturschutzwert der Fläche möglichst durch Wiedervernässung und Restauration erhöht.
Die festgelegten RPP-Prinzipien und -Kriterien:

  • Rechtmäßigkeit,
  • verantwortungsvolles Management,
  • die Auswahl von Torfabbauflächen,
  • die Flächenvorbereitung und Torfabbau sowie
  • die Art der Folgenutzung


wurden in Zusammenarbeit wesentlicher Anspruchsgruppen (Torfwirtschaft, Substratproduzenten, Naturschutz, unabhängige Experten) erarbeitet. Ein weiteres Ziel dieser Initiative ist die umfassende Einbeziehung (‚Mainstream‘) möglichst vieler europäischer Torfabbauunternehmen und Produzenten von torfbasierten Kultursubstraten und Blumenerden. Erste Zertifizierungen sind 2016 vergeben worden. Am 01. Januar 2018 wurde das Zertifizierungssystem auf den Bereich Substratherstellung und Handel ausgeweitet.

Abbildung 47: Das Logo für ‚Verantwortungsvoll produzierten Torf‘Vergrößerte Darstellung von: Abbildung 47: Das Logo für ‚Verantwortungsvoll produzierten Torf‘
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Das DEFRA-Zertifizierungsschema für verantwortlich gewonnene und produzierte Kultursubstrate und Blumenerden im Vereinigten Königreich


Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat sich den allmählichen Ausstieg aus der Torfverwendung im Gartenbau zum Ziel gesetzt(14) . Ziele sind:

  • bis 2015: Torfausstieg aus dem Bereich öffentliches Grün und allen staatlichen Bereichen
  • bis 2020: freiwilliger Ausstieg aus der Torfverwendung im Hobbybereich
  • bis 2030: freiwilliger Ausstieg aus der Torfverwendung im Profibereich


Gemeinsam mit Vertretern aller Anspruchsgruppen wurde mit Unterstützung der staatlichen DEFRA (Department for Environment, Food & Rural Affairs) eine ‚Peat Task Force‘ etabliert, die später in die ‚Growing Media Task Force‘ und schließlich in das ‚Growing Media Panel‘ umbenannt wurde. Aufgrund der Widerstände bei Substratproduzenten wie auch beim Profigartenbau haben die Arbeitsgruppen erkannt, dass die Kultur gärtnerischer Pflanzen nicht ohne Torf umzusetzen ist. Die oben genannten offiziellen Ziele behält die Regierung aber derzeit bei. Das Zertifizierungssystem heißt ‚Responsible Sourcing and Manufacturing of Growing Media‘, also die verantwortungsvolle Beschaffung und Produktion von Kultursubstraten und Blumenerden.

Die beteiligten Parteien haben u. a. durch die Studie von QUANTIS(15) zu den Ökobilanzen wesentlicher Substratausgangsstoffe erkannt, dass nicht nur Torf, sondern alle Ausgangsstoffe Auswirkungen auf die Umwelt haben. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, bezieht man nun auch andere Ausgangsstoffe in ein freiwilliges Zertifizierungssystem ein, das besagte Anspruchsgruppen mit Unterstützung der UK-Regierung erarbeiten(16) . In das Zertifizierungssystem werden die folgenden auf die Umwelt und soziale Verantwortung einwirkenden Indikatoren einfließen:

  • Energieverbrauch
  • Wasserverbrauch
  • Erneuerbarkeit
  • Einhaltung von Sozialstandards (z. B. keine Kinderarbeit bei der Verarbeitung von Kokos)
  • Habitat und Biodiversität
  • Umweltverschmutzung
  • Effizienz der Nutzung von Ressourcen


Mithilfe von ‚Decision Trees‘ (Entscheidungsbäumen) und einem Punktesystem erfolgt eine Einstufung des Substrats in den Ampelfarben. Eine Bewertung der Qualität/ Funktionalität des hergestellten Substrats erfolgt nicht.


(1) RAL DEUTSCHES INSTITUT FÜR GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG E. V. (2015): Gütesicherung RAL-GZ 250 Substrate für Pflanzen. Saint Augustin.
(2) RAL DEUTSCHES INSTITUT FÜR GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG E. V. (2016): RAL-GZ 251 Kompost - Gütesicherung. Saint Augustin.
(3) ECN EUROPEAN COMPOST NETWORK E. V. (2014): Europäische Qualitätssicherung für Kompost und Gärprodukte ̶ ECN-QAS Quality Manual, Kurzportrait. [www-ecn-qas.eu, abgerufen am 22.02.2015.]
(4) www.rhp.nl
(5) www.dlg.org
(6) www.my-mps.com
(7) DIN DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2015): DIN EN ISO 9001:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen. Beuth Verlag GmbH, Berlin.
(8) DIN DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2005): DIN 11540 Torfe und Torfprodukte im Gartenbau und Garten- und Landschaftsbau – Prüfverfahren, Eigenschaften, Technische Lieferbedingungen. Ausgabe 2005-04. Beuth Verlag GmbH, Berlin.
(9) DIN DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2015): DIN EN ISO 14001:2015-11 Umweltmanagementsysteme ̶ Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung. Beuth Verlag GmbH, Berlin.
(10) SAI SOCIAL ACCOUNTABILITY INTERNATIONAL (2014): SA8000. International Standard by SAI. June 2014. New York.
(11) www.gruenstempel.de
(12) www.ecolabel.eu
(13) Foundation Responsibly Produced Peat
(14) HM GOVERNMENT (2011): The Natural Choice: securing the value of nature. Presented to Parliament by the Secretary of State for Environment, Food and Rural Affairs by Command of Her Majesty, June 2011. [www.official-documents.gov.uk, abgerufen am 23.11.2014.]
(15) QUANTIS (2012): Comparative life cycle assessment of horticultural growing media based on peat and other growing media constituents. [http://www.epagma.eu/default/home/news-publications/news/Files/MainBloc/EPAGMA_Growing-media-LCA_Final-report _2012-01-17_Quantis.pdf, abgerufen am 12.06.2015.]
(16) ADAS UK LTD. (2014): Developing a robust scheme for assessing the responsible sourc-ing and manufacture of growing media – interim report. Prepared for The Horticultural Trade Association; Boxworth UK, 1-24.