Probennahme

Die Probenahme steht am Beginn jeder Substratprüfung und ist mitentscheidend für das Untersuchungsergebnis, dessen Aussagekraft und Interpretation. Die Probenahme ist die Gewinnung von repräsentativen Teilmengen von Substratausgangsstoffen, Kultursubstraten und Blumenerden zur Bestimmung chemischer, physikalischer und biologischer Eigenschaften. Die Sorgfalt der Probenahme durch den Probenehmer ist daher von hoher Priorität. In den Vorgaben von Gütesicherungssystemen (z. B. der GGS oder RHP) oder Normen und Richtlinien ist festgelegt, wie die Probenahme durchzuführen ist. Diese unterscheiden sich häufig in der Vorgehensweise. Wichtig ist, dass jede von einem Substrat oder Substratausgangsstoff zu untersuchende Probe die Gesamtheit des zu beprobenden Materials repräsentiert. Alle Probenahmegeräte müssen sauber und trocken sein, damit ausgeschlossen ist, dass sie das Prüfmaterial kontaminieren. Das ist insbesondere bei der Prüfung auf Unkraut und bei mikrobiologischen Untersuchungen wichtig. Eventuell müssen Probenahmegeräte vorher sterilisiert werden. Alle Probenahmeschritte sind zügig durchzuführen, um Veränderungen während der Probenahme (z. B. Austrocknung) möglichst zu vermeiden.

Probenahme aus verpacktem Material und losen Lieferungen


Die DIN EN 12579(1) definiert Begriffe, die mit der Probenahme nach dieser Norm verbunden sind. Danach (gekürzt)

  • ist eine Partie die Produktmenge, die demselben Herstellungsprozess unterliegt, gleiche Beschriftung aufweist und dieselben Eigenschaften haben soll.
  • ist eine Lieferung die Produktmenge, die gleichzeitig versendet oder empfangen wird. Die Lieferung ist mittels Vertrag oder Lieferdokument dokumentiert.
  • ist die beprobte Menge die maximale Menge eines Materials oder Fertigprodukts aus derselben Partie. Aus der beprobten Menge wird die Sammelprobe entnommen.
  • sind Probenahmepunkte die Stellen einer Lieferung, an denen Einzelproben entnommen werden.
  • ist eine Einzelprobe die Materialmenge eines Probenahmepunktes.
  • ist eine Sammelprobe die Gesamtmenge aller Einzelproben der beprobten Menge.
  • ist die Endprobe der repräsentative Anteil der Sammelprobe, der aus der beprobten Menge hergestellt wird – eventuell durch Teilung der Sammelprobe.
  • ist die Laborprobe der repräsentative Anteil der Endprobe, die untersucht wird.
Die Begrenzungen der beprobten Menge, also die maximale Menge des beprobten losen Materials in m³ bzw. die maximale Anzahl an Packungen desselben Materials von derselben Lieferung, sind in der DIN EN 12579(2) wie auch in anderen Probenahmevorschriften festgelegt. Die Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e. V. und die niederländische RHP legen außerdem die Häufigkeit der Probenahme in Abhängigkeit von der produzierten Menge fest.

Für die Durchführung von Analysen gemäß den VDLUFA-Verbandsmethoden ist die Probenahme wie im VDLUFA-Methodenbuch Band II.2 beschrieben durchzuführen.

Die Probenahme für die amtliche Düngemittelüberwachung, die auch Kultursubstrate erfasst, erfolgt gemäß der Verordnung über Probenahmeverfahren und Analysemethoden(3) .

Probenahme aus Töpfen und Containern


In der Regel werden Proben von Substraten von stehenden Kulturen nur für chemische Analysen genommen. Für chemische Analysen liegt die benötigte Menge an Probenmaterial bei etwa 2 bis 3 Litern; manchmal genügt auch weniger. Obwohl es für die Probenahme aus Töpfen, Containern oder anderen Gefäßen keine ISO-, EN- oder DIN-Norm gibt, ist die erforderliche Sorgfalt sehr wichtig. Prinzipiell gelten dieselben Begriffe und eine ähnliche Vorgehensweise wie bei der Probennahme aus verpacktem Material und losen Lieferungen, um eine repräsentative Laborprobe zu erhalten. Grundsätzlich gilt: Je mehr Einzelproben gezogen werden, desto repräsentativer ist die zu analysierende Probe.
Für die Probenahme kann die Pflanze ausgetopft werden und am Wurzelballen hängendes Substrat abgeschüttelt werden. Das geht am besten bei nicht zu hohem und nicht zu niedrigem Feuchtigkeitsgehalt des Substrats. Mehrfach wiederholt, bekommt man so eine Sammelprobe. Ähnlich kann bei Multizellenplatten vorgegangen werden, wobei nicht zu vermeiden ist, dass viele Pflanzen verworfen werden müssen. Bei größeren Töpfen und Containern ist ein Bohrstock zweckmäßig, der vertikal in das Topfsubstrat bis zum Topfboden eingeführt wird. Auch können Substratkeile aus dem Substrat herausgeschnitten werden. Wichtig ist, dass Einzelsubstratproben aus dem gesamten zu beprobenden Pflanzenbestand genommen werden. GRANTZAU(4) (5) empfiehlt, bei Kapillar-Bewässerungssystemen die oberen 1 bis 2 cm des Topfballens zu verwerfen, um Verfälschungen zu vermeiden, da es durch die Kapillarwirkung in dieser Substratschicht zu einer Salzanreicherung kommt.

(1) DIN DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2014): DIN EN 12579 Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate – Probenahme; Deutsche Fassung EN 12579:1999. Beuth Verlag GmbH, Berlin.
(2) DIN DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG E. V. (2014a): DIN EN 12579 Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate – Probenahme; Deutsche Fassung EN 12579:1999. Beuth Verlag GmbH, Berlin.
(3) BMELV BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2006): Verordnung über Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Düngemittelüberwachung (Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 11. August 2006; S. 1823-1826.
(4) GRANTZAU, E. (1999): Wissen für junge Gärtner – Salze in Substraten (1). Deutscher Gartenbau 11: 45-46.
(5) GRANTZAU, E. (1999): Wissen für junge Gärtner – Salze in Substraten (2). Deutscher Gartenbau 13: 41-42.