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Substratausgangsstoffe

Das Düngegesetz (DüngG) und die Düngemittelverordnung (DüMV) umfassen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel. Die Düngemittelverordnung (BMELV 2012) spricht nicht von Ausgangsstoffen, sondern von Hauptbestandteilen in Kultursubstraten: „Bestandteile, die den durch § 1 des Düngegesetzes vorgegebenen Zweckbestimmungen unmittelbar dienen“.

Gemäß DIN-Fachbericht (DIN 1999) sind Ausgangsstoffe für Kultursubstrate (und Blumenerden) Materialien, die sich als Bestandteile für Substrate eignen. Hierbei gibt es keine klare Unterscheidung zwischen volumenbildenden Stoffen und Stoffen, die in kleinen Mengen zugegeben werden, z. B. Düngemittel.
Eindeutiger ist die Definition der Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen e. V. im RAL-GZ 250 (RAL 2015): „Unter Substratausgangsstoffen sind die Stoffe zu verstehen, die zum Volumen der Substrate beitragen (z. B. Torf, Rindenhumus, Holzfasern, Perlit oder Substratkompost)“. Wichtig ist hierbei die Nennung des Volumens, da Ausgangsstoffe zum Substratvolumen und somit zur Struktur des Substrats beitragen. Zudem können sie in der Regel sensorisch (makro- oder mikroskopisch) in der Substratmischung erkannt werden (SCHMILEWSKI 2003). Substratausgangsstoffe werden volumenmäßig miteinander gemischt oder für sich allein in Substraten eingesetzt. Die Angabe ihrer Anteile im Substrat erfolgt in Volumenprozent (z. B. 60 % Hochmoortorf, 20 % Holzfaserstoff und 20 % Grünkompost).

In diesem Buch halten wir uns an diese volumenbezogene Definition für Substratausgangsstoffe und sprechen nicht von Hauptbestandteilen oder Zuschlagstoffen. Der Begriff Zuschlagstoff ist veraltet, da er aus der Zeit kommt, als Torf der fast ausschließliche Substratausgangsstoff war und man andere Materialien wie Sand, Blähperlit, Kompost und andere Stoffe dem Torf zugegeben/zugeschlagen hat.