Bio-Substrate

Biosubstrate werden in Europa durch die EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007(1) geregelt. Daneben gibt es national-privatrechtliche Bioverbände mit eigenständigen Anforderungen an Biosubstrate, die sich z. T. stark unterscheiden (Tabelle 67). Obwohl der ökologische Land-/Gartenbau den schonenden Umgang mit der Umwelt und Ressourcen als wesentliches Kriterium anführt, ist Torf bei der Jungpflanzenanzucht und Kräuterkultur akzeptiert und kann gemäß EG-Öko-Basisverordnung bis zu 100 % des Substrats ausmachen. Manche national-privatrechtlichen Bioverbände verlangen Torf zu bestimmten Anteilen zu ersetzen, wobei auch hier bei Anzuchtsubstraten höhere Torfanteile zulässig sind als bei Topfsubstraten, um das Kulturrisiko zu minimieren.

Tabelle 67: Beispiele für substratbezogene ökologische Anforderungen einiger Bioverbände im In- und AuslandVergrößerte Darstellung von: Tabelle 67: Beispiele für substratbezogene ökologische Anforderungen einiger Bioverbände im In- und Ausland
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Die anhaltend steigende Nachfrage nach ökologisch kultivierten Pflanzen verlangt zwangsläufig nach Biosubstraten. Dabei ist das Interesse der Gesellschaft größer, wenn es um die Ernährung geht, weshalb Biosubstrate vor allem bei der Anzucht von Gemüsejungpflanzen und aromatischen Topfkräutern nachgefragt werden. Bei der Kultur von Zierpflanzen, Stauden, Bäumen oder acidophilen Pflanzenarten spielen sie eine deutlich geringere Rolle.
Biosubstrate sind ein wichtiger Bestandteil des Konzepts der Nachhaltigkeit, jedoch kann Torf in Biosubstraten auch durch Ausgangsstoffe wie Blähperlit, Blähvermiculit oder Blähton ersetzt werden, deren Rohstoffe zum Teil von weit her transportiert und die unter hohem energetischen Aufwand hergestellt werden. Auch Kokos wird von manchen Nichtregierungsorganisationen kritisch gesehen.

(1) EU-RAT (2007): Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologi-schen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91.
(2) BIOLAND ̶ VERBAND FÜR ORGANISCH-BIOLOGISCHEN LANDBAU E. V. (2013): Bioland-Richtlinien ̶ Fassung vom 26. November 2013. [http//www.bioland.de/fileadmin/dateien/HP_Dokumente/Richtlinien/2013_11_26_Bioland-Richtlinien.pdf, 54 S., abgerufen am 23.02.2015.]
(3) DEMETER E. V. (2013): Erzeugung ̶ Richtlinien für die Zertifizierung der Demeter-Qualität. [http://www.demeter.de/sites/default/filesC/richtlinien/ERZ-Rili_2014_II.pdf, 40 S., abgerufen am 23.02.2015.]
(4) NATURLAND ̶ VERBAND FÜR ÖKOLOGISCHEN LANDBAU E. V. (2013): Naturland Richtlinien ̶ Erzeugung. [http://www.naturland.de/fileadmin/MDB/documents/Richtlinien_deutsch/Naturland-Richtlinien_Erzeugung.pdf, 50 S., abgerufen am 23.02.2015.]