Allgemeines > Begriffsbestimmungen > Substratzusätze

Substratzusätze

Zusätze zu Substraten tragen nicht zum Volumen der Substrate bei, da sie fast ausschließlich in kleinen Mengen zugegeben werden. Solche Zusätze sind z. B. Düngemittel, Kalk, Netzmittel oder biologische Präparate. Substratzusätze werden auf Gewichtsbasis (g/m³ oder kg/m³) den Substratausgangsstoffen zugesetzt (SCHMILEWSKI 2003). In der DüMV werden Substratzusätze als ‚Nebenbestandteile‘ bezeichnet und darin definiert als Teilmengen in Kultursubstraten, die nicht unmittelbar der Zweckbestimmung nach § 1 des Düngegesetzes dienen. Auf Substrate bezogen bedeutet das vornehmlich,
  1. die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen
  2. und Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen bzw. sie abzuwenden.
Düngemittel in Substraten beispielsweise sind solche Nebenbestandteile, dienen aber unmittelbar der Zweckbestimmung (Ernährung von Nutzpflanzen).