Keimfähige Samen

Das Vorhandensein von keimfähigen Unkrautsamen und austriebsfähigen Pflanzenteilen im Substrat ist unerwünscht, mindert die Qualität des Kultursubstrats oder der Blumenerde und führt möglicherweise zu kostenintensivem Jäten im Produktionsbetrieb. Alle einer natürlichen Lagerstätte entnommenen Ausgangsstoffe können lebensfähige Unkrautsamen oder austriebsfähige Pflanzenteile enthalten, wobei die Gefahr einer solchen Kontamination ganz unterschiedlich sein kann. Im Freien offen gelagertes, vorher unkrautfreies Material kann durch z. B. Windverfrachtung leicht mit Unkraut verunreinigt werden. Kompostierungs-Inputstoffe müssen während des Kompostierungsprozesses durch ausreichend hohe Temperaturen kontrolliert hygienisiert werden, um als unkrautfrei zu gelten.

Werden Ausgangsstoffe eingesetzt, die durch Erhitzung hergestellt werden (z. B. Blähvermiculit, Blähperlit, Blähton), die einen Prozess durchlaufen, bei dem Hitze indirekt erzeugt wird (z. B. Holzfaserstoffe), oder werden ausreichend gedämpfte organische Materialien (z. B. Torf) eingesetzt, so ist eine Erstbelastung mit Unkrautsamen oder austriebsfähigen Pflanzenteilen praktisch ausgeschlossen.

In der Praxis ist es häufig schwierig, den Ursprungsort von Unkraut im Substrat zu bestimmen, da in der Regel mehrere Möglichkeiten in Betracht kommen. Diese Fragestellung ergibt sich bei Reklamationen. Eine Verunreinigung mit Unkraut kann z. B. bei der Torfgewinnung, während oder nach einem Kompostierungsprozess, während des Transports des Ausgangsstoffes oder Fertigprodukts, bei der Substratlagerung, beim Gärtner über geöffnete Lüftungsfenster oder im Freilandquartier erfolgen. Wenn Binse (Juncus spp.) oder Sauerampfer (Rumex acetosella) in der Kultur festgestellt werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Unkräuter mit Torf eingeschleppt wurden. Ackerunkräuter oder Weiden können durch Samenflug oder mechanische Verschleppung in Kulturen gelangen. ZEVENHOVEN(1) gibt eine sehr gute praktische Beschreibung von Wildkräutern, die auf Torfgewinnungsflächen (und anderswo) vorkommen können.
Für gütegesicherte Kultursubstrate und Torf nach RAL-GZ 250(2) liegt der zulässige Wert für keimendes Unkraut oder austriebsfähige Pflanzenteile bei maximal einer Einheit je Liter Kultursubstrat; für Blumenerden liegt der Wert bei drei Einheiten. Nach RAL-GZ 251(3) dürfen Substratkomposte maximal 0,5 keimfähige Samen bzw. austriebsfähige Pflanzenteile je Liter beinhalten.

(1) ZEVENHOVEN, M. (2011): RHP Peat bog flora. Stichting RHP, Niederlande.
(2) RAL DEUTSCHES INSTITUT FÜR GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG E. V. (2015): Gütesicherung RAL-GZ 250 Substrate für Pflanzen. Saint Augustin.
(3) RAL DEUTSCHES INSTITUT FÜR GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG E. V. (2007): Gütesicherung RAL-GZ 251 Kompost. Saint Augustin.